Grundrechtliche Freiheit

25. März 2020 0 Comments

„Grundrechtliche Freiheit wird dem Einzelnen nicht derart gönnerhaft vom Staat gewährt, sondern durch den Staat gewährleistet. […] Nicht der Bürger ist um des Staates willen da, sondern der Staat für den Bürger. Dieser entscheidet selbst, ob, wann und wie er von seiner Freiheit Gebrauch macht. Einem allgemeinen Ordnungsvorbehalt ist er dabei ausdrücklich nicht unterworfen. „

Das vorstehende Zitat entstammt dem Artikel „Freiheit auf Bewährung? Das rechtsstaatliche Verteilungsprinzip in der Pandemie“ in dem sich Lutz Friedrich auf Verfassungsblog.de mit dem bizarren Staatsverständnis mancher Politiker befasst.