Das Widerstandsrecht aus Art. 20 (4) Grundgesetz
Das grundgesetzliche Widerstandsrecht war für mich stets ein Rätsel. Denn es ist offensichtlich, dass gerade dann, wenn der Bürger dieses Recht gegen die Staatsgewalt nutzen wollte (und müsste), dann wird dieser grundgesetzliche Rechtsanspruch nicht gewährt werden. Denn die ganze Staatsgewalt wird in solchen Situationen denen zur Verfügung stehen, gegen die sich der Anspruch letztlich richtet. …
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