{"id":202,"date":"2021-02-11T20:43:43","date_gmt":"2021-02-11T20:43:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rechtsanwaltlenz.de\/?p=202"},"modified":"2021-02-12T21:01:35","modified_gmt":"2021-02-12T21:01:35","slug":"das-widerstandsrecht-aus-art-20-4-grundgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.rechtsanwaltlenz.de\/?p=202","title":{"rendered":"Das Widerstandsrecht aus Art. 20 (4) Grundgesetz"},"content":{"rendered":"\n<p>Das grundgesetzliche Widerstandsrecht war f\u00fcr mich stets ein R\u00e4tsel. Denn es ist offensichtlich, dass gerade dann, wenn der B\u00fcrger dieses Recht gegen die Staatsgewalt nutzen wollte (und m\u00fcsste), dann wird dieser grundgesetzliche Rechtsanspruch nicht gew\u00e4hrt werden. Denn die ganze Staatsgewalt wird in solchen Situationen denen zur Verf\u00fcgung stehen, gegen die sich der Anspruch letztlich richtet. Die Chancen stehen schlecht, dass sich ein solcher Widerstand dann einklagen l\u00e4sst &#8211; er wird justiziabel bleiben, denn das normative Recht kann, naturgem\u00e4\u00df, kein Recht gew\u00e4hren dass sich gegen sich selbst wendet. Gleichwohl wurde das grundgesetzliche Widerstandsrecht geschaffen. Warum eigentlich?<\/p>\n\n\n\n<p>Der ehemalige CDU-Abgeordnete <strong>Stephan Harbarth<\/strong>, der durch den Bundesrat im Mai 2020 zum Pr\u00e4sidenten des Bundesverfassungsgerichts gew\u00e4hlt wurde, \u00e4u\u00dferte sich <a href=\"https:\/\/www.welt.de\/politik\/deutschland\/article226086933\/Corona-Massnahmen-Verfassungsrichter-nennt-Diktatur-Vorwuerfe-absurd-und-boesartig.html\" data-type=\"URL\" data-id=\"https:\/\/www.welt.de\/politik\/deutschland\/article226086933\/Corona-Massnahmen-Verfassungsrichter-nennt-Diktatur-Vorwuerfe-absurd-und-boesartig.html\">nach dem Bericht vom 10.02.2021 auf Welt.de<\/a>, k\u00fcrzlich zu dem Widerstandsrecht. Ein Recht zum Widerstand bestehe dann, wenn versucht werde, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen und andere Abhilfe nicht m\u00f6glich w\u00e4re. Nach Welt.de sei er allerdings der Auffassung: \u201e<em>Dass dies heute der Fall sein soll, l\u00e4sst sich nicht ernstlich vertreten&#8220;<\/em>. Neben anderen Aussagen ist dem zitierten Artikel zu entnehmen, dass bereits mehr als 880 Verfahren mit Bezug zur Corona-Pandemie beim Bundesverfassungsgericht anh\u00e4ngig sein sollen, Tendenz steigend. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Ernennung von Herrn Harbarth wurde teils sehr stark kritisiert, vielleicht war sie sogar die umstrittenste Personalfrage des h\u00f6chsten Gerichts. Bezweifelt wurde nicht seine juristische Qualifikation, sondern seine zuk\u00fcnftige richterliche Unvoreingenommenheit, ja Unparteilichkeit. <\/p>\n\n\n\n<p>Jeder mag f\u00fcr sich beurteilen, ob es, angesichts der anstehenden Verfahren, f\u00fcr einen Richter angemessen ist, sich derzeit zu akuten Verfassungsfragen in Interviews zu \u00e4u\u00dfern und sich dabei mit deutlichen Bewertungen und starken Worten nicht zur\u00fcckzuhalten. Die <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/DE\/Richter\/Verhaltensleitlinie\/Verhaltensleitlinien_node.html\" data-type=\"URL\" data-id=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/DE\/Richter\/Verhaltensleitlinie\/Verhaltensleitlinien_node.html\">Verhaltensrichtlinien <\/a>der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts meinen dazu unter II. Nr. 11: &#8222;&#8230;Gutachten zu verfassungsrechtlichen Fragen werden von den Richterinnen und Richtern ebenso wenig abgegeben wie <em>Prognosen <\/em>zum Ausgang bei Gericht anh\u00e4ngiger <em>oder absehbar zu entscheidender Verfahren&#8220;<\/em>. Nun ist ein Interview noch keine &#8222;Prognose&#8220; des Pr\u00e4sidenten, doch kann man aus den gemachten Aussagen bestimmte Folgerungen ziehen. Meine Folgerung aus den \u00c4u\u00dferungen ist, dass die Bundesregierung durch Herrn Harbarth keine wesentlichen Korrekturen bef\u00fcrchten muss. <\/p>\n\n\n\n<p>Im Gegensatz dazu bringen <em>ehemalige <\/em>Bundesverfassungsrichter wie <strong>Ferdinand Kirchhoff<\/strong>, <strong>Hans-J\u00fcrgen Papier<\/strong> und <strong>Udo Di Fabio<\/strong> ihre Sorge um den Zustand des Staates in Interviews deutlich zum Ausdruck.  <\/p>\n\n\n\n<p>\u00c4hnlich besorgt ist auch der Autor <strong>Rudolf Brandner<\/strong>, der sich in dem <a href=\"https:\/\/www.tichyseinblick.de\/meinungen\/corona-politik-krise-und-widerstandsrecht\/\" data-type=\"URL\" data-id=\"https:\/\/www.tichyseinblick.de\/meinungen\/corona-politik-krise-und-widerstandsrecht\/\">Artikel auf Tichys Einblick vom 02.11.2020<\/a> mit dem Staatshandeln besch\u00e4ftigt und dies mit dem grundgesetzlichen Widerstandsrecht verbindet. Seine Gedanken sind tief, eher rechtsphilosophisch. <\/p>\n\n\n\n<p>Brander schreibt etwa: <em>&#8222;Nicht der Staat als gesetzgebende und rechtssetzende Gewalt, sondern nur der B\u00fcrger selbst kann sich das Widerstandsrecht verleihen: Es beruht ganz auf der ethischen Selbsterm\u00e4chtigung des Einzelnen.&#8220;  <\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das grundgesetzliche Widerstandsrecht war f\u00fcr mich stets ein R\u00e4tsel. Denn es ist offensichtlich, dass gerade dann, wenn der B\u00fcrger dieses Recht gegen die Staatsgewalt nutzen wollte (und m\u00fcsste), dann wird dieser grundgesetzliche Rechtsanspruch nicht gew\u00e4hrt werden. 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